GUTES TUN UND STEUERN SPAREN
Die Songs von SeherPsalms kaufen:

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bitte unterstützen sie seherpsalms mit ihrer spende
oder durch sponsoring
Dies ist Anbetung und Tafelkonzerte sowie Bibelschule, Sozialkonzerte für gesellschaftliche Randgruppen oder Konzerte, Segenslieder-Konzert und SeherPsalms.

Als NonProfit-Organisation ist SeherPsalms auf Ihre Unterstützung angewiesen, um gesellschaftliche Randgruppen und Menschen in schwierigen Lebenssituationen mit Musik beschenken und segnen zu können.

Musik heilt Wunden · Musik nährt die Seele · Musik schenkt Zuversicht

Wenn Du magst Medien und Musik, ebenso auch Liedblatt, musikalische Umrahmung ihrer Veranstaltung sowie Segenslied-Konzert oder  Musikdienst für soziale Randgruppen, Segenslieder-Konzert dann wirst du SeherPsalms mögen.

 

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Liedtexte und Liedblatt for Anbetung Oder überweisen Sie uns Ihre Spende
konto:
DE33 5206 0410 0000 2938 06
Evangelische Bank Kassel

Bitte geben Sie auf der Überweisung Name und Anschrift an, damit wir Ihnen eine quittung zusenden können.



Liedtexte und Liedblatt for Anbetung Ihr Unternehmen als Sponsorpräsentieren und Steuern sparen!
· Sie möchten als Unternehmen Ihre Zielgruppe – z.B. Senioren – punktgenau erreichen, auf Ihr soziales und kulturelles Engagement hinweisen und gleichzeitig Gutes tun?

· Wir laden Sie ein, Sponsor von SeherPsalms zu werden. Als Sponsor wird Ihr Logo auf den Plakaten, Flyern und Handzetteln verbreitet und Ihr Unternehmen so mit Großzügigkeit und sozialem Engegement in Verbindung gebracht.
Sie können einzelne oder mehrere Dienste von SeherPsalms sponsern.

· Auch als Jahressponsor sind Sie uns herzlich willkommen. Dabei wird Ihr Logo ganzjährig auf Plakaten und Handzetteln, sowie auf unserer Webseite veröffentlicht.

Mehr erfahren zum Sponsoring
Nutzen Sie die einzigartigen Möglichkeiten, die Ihnen das regionale Kultursponsoring bietet.
Erreichen Sie punktgenau Ihre Zielgruppe, erhöhen Sie Ihren Bekanntheitsgrad und sparen Sie Steuern!
Auch Unternehmen die ansonsten unter das Werbeverbot fallen, wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte & Co. dürfen Sponsoring betreiben!

Sponsoring beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung, bei welcher der Sponsor-Partner Geld oder einen geldwerten Vorteil gewährt und die Organisation als Leistung eine an diesem Partner ausgerichtete Unterstützung seiner Kommunikations- und Marketingziele schuldet.
Im Gegensatz zur Spende ist hier also ein Leistungstausch gegeben und beide Vertragspartner sind verpflichtet.

Zielsetzung des Sponsorings für den Sponsor sind einerseits die Förderung eines bestimmten Zwecks und andererseits vor allem (auch) „kommunikative Zwecke“, beispielsweise die Kontakt- und Imagepflege oder die Steigerung des Bekanntheitsgrads.
Sponsoring ist zielgruppenorientiert und beinhaltet – neben dem wirtschaftlichen Interesse – einen gewissen Förderaspekt.

Steuerrecht für den Sponsor:
Die im Zusammenhang mit dem Spon­soring erbrachten Zuwendungen stellen keine Betriebsausgabe dar, sie sind als Spende (§ 10 b EStG) zu behandeln, wenn sie zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke freiwillig oder auf­grund einer freiwillig eingegangenen Rechtspflicht erbracht werden, kein Entgelt für eine bestimmte Leistung des Empfängers sind und nicht in einem tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dessen Leis­tungen stehen (BFH vom 25. November 1987, I R 126/85, BStBl 1988 II S. 220; vom 12. September 1990, I R 65/86, BStBl 1991 II S. 258).
Nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 13. November 2012 (BStBl I S. 1169) ist regelmä&ig nicht von einer Leistung des Zuwendungsempfängers an den Sponsor aus­zugehen, wenn der Empfänger der Zuwendung auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hinweist.
Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen (passives Sponsoring) (Abschn. 1.1 Abs. 23 UStAE).

Steuerrecht für die Organisation:
Die von einem Sponsor erhaltenen Zuwendungen können steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich sein. Dies ist z.B. dann gegeben, wenn die Organisation auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung hinweist und ansonsten keine Aktivitäten vereinbart sind (passives Sponsoring) (Abschn. 1.1 Abs. 23 UStAE).
Für diese Sponsoringmaßnahmen dürfen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.



Liedtexte und Liedblatt for Anbetung Inhouse-Benefizkonzerte als Steuersparmodell
· Für Unternehmen bieten wir die Möglichkeit, ihren Gästen, ihrer Clientel oder ihren Mitarbeitern ein Inhouse-Konzert anzubieten und damit gleichzeitig die kulturelle Arbeit von SeherPsalms im karitativen Bereich zu unterstützen.
Wir wollen nicht nur Ihre Spende, sondern wir tun so auch etwas für Sie.

· Mit einem Konzert in Ihrem Unternehmen, Ihrem Hotel, Ihrer Stiftung … – welches wir gegen eine Spende durchführen – beschenken Sie Ihre Mitarbeiter oder Gäste mit einem kulturellen Highlight und unterstützen Sie gleichzeitig unsere karitativen Dienste.

· Sie helfen damit, Menschen mit Kultur und Musik zu beschenken, die sich selbst Konzert und kulturelle Angebote aus gesundheitlichen, sozialen oder finanziellen Gründen nicht leisten können. Und dabei ist gerade Musik erwiesenermaßen heilsam für Leib und Seele.   
… denn der Mensch lebt nicht vom Brot allein …

 


· Ihre an SeherPsalms sind steuerlich absetzbar ·



„SeherPsalms “ ist eine Non-Profit-Organisation und vom Finanzamt Augsburg-Land als anerkannt.

Non-Profit heißt, dass dieser Dienst keine Gewinne erwirtschaftet.
Jedoch sind wir für die Durchführung unseres Dienstes auf angewiesen.

Gerade um die Kosten unserer Sozial-Konzerte zu decken, bei denen wir Menschen mit Musik und Kultur segnen die krank, mittellos oder ausgegrenzt sind, brauchen wir dringend Ihre Unterstützung.

Bis zu einem Betrag von 100,- EUR reicht der Kontoauszug, um Ihre Spende von der Steuer absetzen zu können. Darüberhinaus erhalten Sie von uns selbstverständlich eine quittung für Ihre Zuwendung. Dazu benötigen wir Ihren Namen und Ihre Anschrift.

Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum. (Nietzsche)
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